Aktuelles

Informationen zur Mitteilungspflicht für Registrierkassen

18.06.2025

Seit dem 01.01.2025 muss die Anschaffung und die Außerbetriebnahme von elektronischen Aufzeichnungssystemen dem Finanzamt elektronisch mitgeteilt werden. Dazu steht das ELSTER-Portal oder alternativ die ERIC-Schnittstelle zur Verfügung. Die Meldung von im Betrieb befindlichen Systemen muss bis zum 31. Juli 2025 erfolgen. Die Meldepflicht gilt auch für gemietete oder geleaste Systeme.

Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte bzw. außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung/Außerbetriebnahme zu melden.

Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne der Vorschrift sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen, Taxameter und Wegstreckenzähler.

Für Taxameter und Wegstreckenzähler gilt eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.12.2025.

Sollten Sie selbst keine Möglichkeit haben, Ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme zu melden, übernehmen wir das gerne für Sie. Die dafür notwendigen Angaben erhalten Sie ggf. über den Hersteller oder den Händler, bei dem Sie das System erworben haben.

Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!